
Aktuelle Informationen des Verbands Intergenerika.
Der Bundesrat möchte bei patentabgelaufenen Arzneimitteln ein Referenzpreissystem einführen, welches einer Gesetzesänderung bedarf und nicht vor 2019 zu erwarten ist. Um bereits vorher im Rahmen der bestehenden Verordnungen Preise von Generika zu senken, gingen am 6. Juli 2016 kosteneinsparende Massnahmen in die Vernehmlassung. So sollen der Preisabstand zu den Originalpräparaten grösser sowie die Kriterien des differenzierten Selbstbehalts verschärft werden.
Wie sind die anstehenden Preissenkungsmassnahmen zu beurteilen? Gegen den damit einhergehenden Wechsel zu einem Referenzpreissystem haben wir uns seit jeher gewehrt. Und das aus guten Gründen: Bei der Einführung dieses auf dem Billigstprinzip basierenden Systems gäbe es nur Verlierer. Ärzte und Apotheker wür- den entmündigt, denn sie müssten jeweils das billigste Arzneimittel verschreiben bzw. abgeben, welches ihnen die Krankenversicherung erlaubt. Die grossen Verlierer aber wären die Patienten, die deshalb mit häufigen Medikamentenwechseln konfrontiert wären. Gerade bei älteren Patienten droht die Gefahr einer Übermedikation. Aufgrund mangelnder Rentabilität sind zudem eine Reduktion der Anbieter und deren Produkte im Markt und damit Versorgungsengpässe zu erwarten. Dabei sind Generika nicht die Kostentreiber, sie sind zu billig! Das findet auch der Journalist Ralph Pöhner in «Die ZEIT»: «Gerade bei gängigen Heilmitteln ist nicht der zu hohe, sondern der tiefe Preis das Problem.»