Intergenerika fordert differenzierte WZW-Kriterien im KDP2
In ihrer Stellungnahme zum Kostendämpfungspaket (KDP2) des Bundesrats fordert Intergenerika, dass die vorgesehenen differenzierten WZW-Kriterien, transparent, nachvollziehbar und prioritär umgesetzt werden, damit die Versorgungssicherheit von preisgünstigen Arzneimitteln langfristig garantiert ist. Wer eine für alle zugängliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung will, muss Generika konsequent stärken und gleichzeitig dafür sorgen, dass essenzielle Medikamente der Grundversorgung wirtschaftlich lieferbar bleiben.
Im Kostendämpfungspaket 2 (KDP2), dessen Vernehmlassung am 26. Mai abgeschlossen wurde, soll eine differenzierte WZW-Überprüfung (Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und
Wirtschaftlichkeit von Medikamenten) ermöglicht werden.
Auf dieser Grundlage ist vorgesehen, bei der dreijährlichen Überprüfung der Aufnahmebedingungen in die Spezialitätenliste das Kriterium der Wirtschaftlichkeit für kostengünstige Arzneimittel nicht mehr anzuwenden und bei Bedarf Ausnahmen zu gewähren.
Aus dem Regulierungsziel ist klar ersichtlich: Tiefpreismedikamente sollen vor weiteren Preissenkungen geschützt werden, um ihre wirtschaftliche Vermarktung und damit ihre Verfügbarkeit zu sichern.
Intergenerika begrüsst dies, fordert aber, dass nicht die im KDP2 vorgesehene Umsatzgrenze von
Medikamenten das zentrale Ausschlusskriterium vor der dreijährlichen Überprüfung wird. Denn sie steht in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Regulierungsziel, tiefpreisige Medikamente vor weiteren Preissenkungen zu schützen und ihre Verfügbarkeit sowie die Grundversorgung zu sichern.
Vielmehr sollen die Tagestherapiekosten – basierend auf den Defined Daily Doses (DDD) – gemäss Definition der WHO – als Hauptkriterium festgelegt werden. Sie bilden den tatsächlichen Preis eines Medikaments präzise ab und stellen sicher, dass jene essenziellen preisgünstigen Medikamente geschützt werden, die für die Grundversorgung der Schweiz unverzichtbar sind.
Nur diese differenzierte Anwendung verhindert, dass essenzielle und preisgünstige Generika unter die Herstellungskosten gedrückt werden und vom Markt verschwinden. Ein solcher Rückzug hätte direkte Folgen: Versorgungslücken und Mehrkosten, weil Patientinnen und Patienten auf teurere Alternativen ausweichen müssten.
Die vorgeschlagene differenzierte WZW-Regelung verursacht keine Mehrkosten – im Gegenteil: Sie stabilisiert die Versorgung und verhindert zusätzliche Ausgaben durch unnötige Arztbesuche und teurere medikamentöse Alternativen.
Intergenerika fordert deshalb, dass dieser zentrale Teil des KDP2 entsprechend angepasst, priorisiert und wie vom Bundesrat angekündigt per 1. Januar 2027, umgesetzt wird. Nur so bleibt die Versorgung der Schweiz mit essenziellen Medikamenten der Grundversorgung langfristig gesichert.
Dazu Lucas Schalch, Direktor Intergenerika:
«Ohne eine transparente und prioritäre Umsetzung der differenzierten WZW-Kriterien riskieren wir das Verschwinden essenzieller Generika – mit gravierenden Folgen für Versorgungssicherheit und Kostenstabilität. Die Schweiz braucht jetzt eine pragmatische und rasche Lösung, die bezahlbare Medikamente der Arzneimittelgrundversorgung schützt und die Versorgung langfristig sichert.»