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Anpassungen KVV Artikel 71

Einheitliche Preisabschläge für Wirkstoffe

Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 22. September 2023 traten per 1. Januar 2024 Anpassungen in der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV; SR 832.112.31) in Kraft. 

Einheitliche Preisabschläge für Wirkstoffe

Massnahmen zur Einzelfallvergütung

Die Einzelfallvergütung ist eine Ausnahmeregelung, die einen möglichst raschen Zugang zu dringend benötigten Arzneimitteln ermöglicht, die nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt sind. 
Intergenerika hat in Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Akteuren eine Vereinfachung des Prozesses für Generika (Gx) und Biosimilar (BioS) ausgearbeitet. Die Vereinfachung besteht darin, dass für Wirkstoffe einheitliche Preisabschläge in Prozent je nach Nutzenkategorie angewendet werden. 

Die einheitlichen Abschläge sind in einer Excel-Datei, welche von dieser Webseite heruntergeladen werden kann, abrufbar: Excel Basisliste

Um den Datenzugriff zu vereinfachen wird die Basisliste in einer einfachen Datenstruktur im JavaScript Format als JSON-Datei angeboten: https://app.giraffic.ch/substance.json

Finale Dokumentation des Prozesses als PDF zum Herunterladen: Dokumentation

 

Bei Fragen oder Unklarheiten nehmen Sie bitte über folgende E-Mail Adresse mit uns Kontakt auf: art71@intergenerika.ch

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