Kostenpunkt und Preise
Preisvorteil der Generika
Selbstbehalt
Die Einführung des differenzierten Selbstbehalts per 1.1.2006 (20% für Originale, 10% für Generika) beschleunigte anfänglich das Wachstum des Generika-Marktes. Die nachträgliche Schaffung der Freikaufsmöglichkeit für Originale reduzierte diese Dynamik jedoch massiv. Viele Originalhersteller senkten ihre Preise auf ein theoretisches Generika-Niveau, um sich vom höheren Selbstbehalt zu befreien. Mit einer einmaligen Preissenkung auf ein theoretisches «Generika-Niveau» fällt der Selbstbehalt der Originale ebenfalls auf 10 Prozent. Mit der im Jahre 2011 eingeführten Dynamisierung des differenzierten Selbstbehaltes wird dieses Privileg nun aber auf 2 Jahre beschränkt. http://www.medikamente.concordia.ch
Wie entstehen die Generika-Preise?
Die Preise der Originalpräparate werden bei Ablauf ihres Patentes einem Auslandpreisvergleich und einem therapeutischen Quervergleich (50:50) unterzogen und somit dem Europäischen Preisniveau angepasst. Der Preis der Generika richtet sich nach dem Preis der Schweizer Originalpräparate nach deren Preisanpassungen zum Ausland. Somit besteht für Schweizer Generika ebenfalls ein indirekter Europäischer Preisvergleich. Bei Markteintritt müssen Generika in der Schweiz bis zu 70% günstiger als das betreffende Originalpräparat sein; bei umsatzschwachen Originalprodukten mit max. 4 Mio. CHF Jahresumsatz beträgt die Abstandsregelung 20%.
.
Billigstmedikamente – Gefahr für Patienten?
Der Bundesrat will die Kosten für Medikamente senken. Er will sogenannte Referenzpreise für patentfreie Medikamente einführen. Heute hat der Arzt die Wahlfreiheit, das am besten geeignete Medikament abzugeben.
Künftig sollen die Krankenkassen entscheiden, in welcher Höhe Medikamente vergütet werden. Entscheiden sich Arzt und Patient für ein teureres Medikament, zahlt der Patient den Differenzbetrag aus eigener Tasche oder er akzeptiert ein billigeres Arzneimittel. Ärzte, Pharmafirmen und Patienten befürchten Billigstmedizin und wehren sich dagegen.