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Parallelimporte von Generika zulassen und Patientensicherheit gewährleisten

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Generika parallel in die Schweiz importiert und von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) unter Gewährleistung der Patientensicherheit vergütet werden können.

In Kürze
  • Der Parallelimport von patentverfallenen Arzneimitteln ist seit dem 1. Januar 2024 möglich. 
  • Das Einsparpotential bezogen auf den reinen Fabrikabgabepreis ist eher gering. 
  • Für mögliche Marktteilnehmer scheint der Schweizer Fabrikabgabepreis bzw. die Differenz zum Ausland nicht attraktiv genug zu sein. Dies widerspiegelt sich in der Tatsache, dass seit dem 1. Januar 2024 keine privatrechtliche Firma ins Geschäftsmodell Parallelimport investiert hat. 
  • Der Bundesrat lehnt die Motion ab und verweist zurecht auf die laufenden Kostendämpfungsmassnahmen, die seit 2024 zunehmend wirken. 

Der Motionär begründet, dass die Gesundheitskosten andauernd steigen und die Medikamentenausgaben in der OKP heute 9 Milliarden Franken ausmachen. Mit dieser Aussage wird suggeriert, dass die Medikamente der grösste Kostentreiber sind im Schweizer Gesundheitswesen. Dies stimmt jedoch nicht, stellen doch die Medikamentenausgaben seit Jahren ca. 22% der Gesundheitskosten dar. 

Generika tragen heute in der Schweiz zum grossen Teil zur Kostendämpfung bei (750 Mio. im 2024). Die erwähnten Ausgaben in der OKP von 9 Milliarden für Medikamente müssen nämlich differenziert betrachtet werden: Sie bestehen aus ca. 2 Mrd. Ausgaben für den Vertrieb der Medikamente (reine Logistikkosten zusätzlich zum Fabrikabgabepreis), 5.1 Mrd. für die patentgeschützten Medikamente, 1.1 Milliarden für Generika, 0.2 Mrd. für Biosimilars und 0.3 Mrd. für übrige Medikamente. Demzufolge stellen Generika nur 12% der gesamten Medikamentenausgaben dar (IQVIA & bwa Consulting Marktdaten 2024). 

Mehr als 40% der von den Krankenkassen bezahlten Generikapackungen haben heute einen Fabrikabgabepreis von bereits weniger als 10.00 Franken. Tendenz steigend.

Vorsicht ist zudem bei falschen Auslandpreisvergleichen geboten. Etwa bei der Behauptung, Schweizer Generikapreise seien zehn Mal höher als im Ausland. Das stimmt nur, wenn statt der realen Fabrikabgabepreise Apothekenabgabepreise verglichen werden. Diese enthalten Abgabepauschalen der Apotheke (ca. 4.5x höher in der CH), die Vertriebsmarge (ca. 35x höher in der CH) und den für die Hersteller relevanten Fabrikabgabepreis (ca. 1.5x höher in der CH). Das Einsparpotential von parallelimportierten Generika auf Basis des Fabrikabgabepreises ist daher sehr gering. Dies erklärt auch, weshalb seit Inkrafttreten der neuen Regelungen am 1. Januar 2024, die Parallelimporte von in der Schweiz bereits zugelassenen patentverfallenen Arzneimitteln nicht zunehmen. 

Die Motion ist überflüssig: Parallelimporte sind bereits zugelassen. Es gibt allerdings sinnvolle Sparmassnahmen, die auch die Expertengruppe Versorgungssicherheit (EGV) unter der Leitung von Bernhard Pulver in ihrem Bericht vom 1. September 2025 dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departement des Innern (GS-EDI) vorgelegt hat. (Vgl. Positionspapier von Intergenerika – Aktuelles - Intergenerika – Medicines for Switzerland) 

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