Skip to main content

Weitere Massnahmen zur Behebung von Versorgungsstörungen bei Humanarzneimitteln in der Schweiz

Am 1. September hat die Expertengruppe Versorgungssicherheit (EGV) unter der Leitung von Bernhard Pulver ihren Bericht dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departement des Innern (GS-EDI) vorgelegt. Intergenerika begrüsst diesen Bericht und ruft zu einer raschen Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen 2026 auf. Insbesondere gilt dies für die untengenannten Massnahmen, welche einen namhaften Einfluss auf die Verbesserung der Versorgungssituation haben dürften:

B2 Verankerung der Arzneimittelversorgung in der Sicherheitspolitik 

Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln ist nicht nur eine gesundheitspolitische Pflicht, sondern auf Grund aktueller weltpolitischer Veränderungen ein sicherheitspolitischer Auftrag. Abhängigkeiten von nicht verlässlichen Herstellerländern sind so stark wie möglich zu reduzieren. Sonst droht ein Verlust der strategischen Handlungsfähigkeit der Schweiz.

C1 Inflationsausgleich für versorgungsrelevante AM 

Ein überfälliges und probates Mittel, um die stetig sinkende Profitabilität relevanter Arzneimittel zu begrenzen, ist der Teuerungsausgleich. Es ist nicht einsichtig, wieso Medikamente von der Angleichung des allgemeinen Preisniveaus ausgenommen und immer billiger werden sollen, mit der Konsequenz, dass sie dann eines Tages nicht mehr erhältlich sind.

C2-UVB Verzicht auf Überprüfung der Wirtschaftlichkeit/Preissenkung für Arzneimittel auf Spezialitätenliste inkl. Kommunikation Kriterien für PEG

Hier verweist Intergenerika auf die laufende Diskussion rund um die Umsetzung der diff. WZW-Kriterien im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 und betont nochmals, dass die Tagestherapiekosten zwingend prioritär zu berücksichtigen sind. Der bundesrätliche Auftrag von August 2024 nach klaren Kriterien für Preiserhöhungsgesuche wurde bisher nicht erfüllt. Die durch das BAG im Juli 2025 publizierte Wegleitung ist wenig hilfreich und dürfte den erhofften Effekt in keiner Weise erzielen. Hier muss dringend nachgebessert werden.

D1 Vereinfachung Packungsbeilage: Packungsbeilagen als E-Le

Diese Massnahme dürfte einfach umzusetzen sein und die Flexibilität beträchtlich steigern, im Falle von Versorgungsstörungen auf Präparate aus dem Ausland mit entsprechender Aufmachung auszuweichen. Intergenerika begrüsst dazu die durch Swissmedic per 1.12.2025 erfolgte Anpassung der Wegleitung Packmittel für Humanarzneimittel.

D2 Vereinfachung Packungsgrösse: Vergütung bei freier Wahl von Packungsgrössen/ Füllmengen

Die heute gültige Auflage, dass Generika nur zweckmässig sind, wenn alle Packungsgrössen und Dosisstärken angemeldet werden, ist aus der Zeit gefallen. Eine umgehende Anpassung der Verordnung ist angezeigt und rasch umsetzbar. Gleichzeitig rät Intergenerika von der Umsetzung folgender Massnahmen ab, da diese nicht zielführend sind:

E5-UVB Ausweitung der Pflichtlager auf zusätzliche Arzneimittel

Pflichtlager sind keine nachhaltige Massnahme, um Versorgungsengpässen zu begegnen. Weder eine Ausweitung noch eine Erhöhung der Lagerbestände bringen eine mittelfristige Verbesserung. Pflichtlager sind reine Symptombekämpfung und liefern keinen Beitrag zu einer nachhaltigen Verbesserung der Liefersituation.

E8-UVB Eigenherstellung durch den Bund

Dieser Massnahmenvorschlag ist illusorisch und nicht zielführend, da weder Knowhow noch Kapazitäten im Inland bestehen. Statt Energie und Gelder in die Eigenherstellung zu investieren, ist eine Fokussierung auf die oben genannten Punkte zu bevorzugen. Eine Eigenherstellung durch den Bund darf nur subsidiär und nur bei langer Nichtverfügbarkeit essenzieller Arzneimittel und in Krisenfällen erfolgen.

Der Expertenbericht: Weitere Massnahmen zur Behebung von Versorgungsstörungen bei Humanarzneimitteln in der Schweiz.

Im August 2024 verabschiedete der Bundesrat ein umfassendes Massnahmenpaket zu Marktzugang, Anreizen für Hersteller, Lagerhaltung sowie Eigenbeschaffung und Herstellung durch den Bund. Gleichzeitig nahm er davon Kenntnis, dass das Eidgenössische Department des Innern (EDI) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Expertengruppe Versorgungssicherheit (EGV) einsetzt, um zusätzliche Massnahmen zu eruieren. Die EGV wurde beauftragt, die bisherigen Berichte und Vorschläge zu prüfen und zusätzliche Massnahmen («Out of the box») vorzuschlagen. Dabei sollte der Fokus auf Humanarzneimitteln ohne Patentschutz, insbesondere Generika, sowie kurzfristig umsetzbaren Massnahmen liegen. Die EGV identifizierte globale und Schweizspezifische Ursachen für Versorgungsengpässe.  

 

Zum Expertenbericht

Pour que ce site fonctionne correctement et pour améliorer votre expérience, nous utilisons des cookies.

  • Les cookies nécessaires permettent des fonctions de base. Le site web ne peut pas fonctionner correctement sans ces cookies et ne peut être désactivé qu'en modifiant les paramètres de votre navigateur.