Bund benachteiligt Patient:innen doppelt
Fatale Anpassung des Vertriebsanteils bei verschreibungspflichtigen Medikamenten der Spezialitätenliste
Als Sparmassnahme proklamiert, verteuert die Anpassung des Berechnungsmodells für den Vertriebsanteil verschreibungspflichtige Arzneimittel der Spezialitätenliste per 1. Juli 2024 teils markant.
Die höheren Kosten für bisher günstige Medikamente werden auf die Patient:innen abgewälzt. An den Fabrikabgabepreisen ändert sich nichts. Es profitiert einzig der Zwischenhandel. Eine fatale Umverteilung, die den Preisdruck bei den günstigen Medikamenten erhöht und die Versorgungsengpässe verschärft.