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Bund benachteiligt Patientinnen und Patienten doppelt

Anpassung des Vertriebsanteils bei verschreibungspflichtigen Medikamenten mit gravierenden Folgen

Das Bundesamt für Gesundheit BAG passt das Berechnungsmodells des Vertriebsanteils an. Ab 1. Juli 2024 (Art. 38 Abs. 1-2 KLV)1 verteuern sich die günstigen Medikamente der Grundversorgung mit einem Fabrikabgabepreis bis Fr. 15.00. Über die Hälfte aller abgegebenen Arzneimittelpackungen sind davon betroffen. Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereichs werden zu Lasten der Patientinnen und Patienten verschoben2.

Die teuren Medikamente hingegen werden etwas günstiger, um die Mehrkosten der günstigen Medikamente zu kompensieren. Jedoch übersteigen die teuren Medikamente mit ihren hohen Preisen in der Regel die Franchise der Versicherten und werden von der Krankenkasse übernommen.

Intergenerika ist überzeugt, dass mit dieser Neuregelung des Vertriebsanteils der Preisdruck auf die günstigen Medikamente der Grundversorgung zusätzlich erhöht wird. Dies wird sich auf die bereits heute kritische Versorgungssituation der Schweiz mit günstigen Medikamenten negativ auswirken.

1)  Förderung der Generika und Senkung der Arzneimittelpreise, Mitteilung Bundesamt für Gesundheitswesen vom 8. Dezember 2023
2)  Berechnungen basierend auf den IQVIA Abverkaufszahlen im Jahre 2023


Zur BAG-Mitteilung

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